Beglaubigungen

Übersetzen und beglaubigen

 

Wir sind vom Landgericht ermächtigt, Übersetzungen von Urkunden und anderen Dokumenten (Schulzeugnisse, Arbeitsbücher, Zeugnisse, Bescheinigungen etc.) zu beglaubigen. Diese Beglaubigungen werden in der Regel von den Behörden der Bundesrepublik Deutschland und den Bundesländern anerkannt.

 
Unsere Erfahrungen zeigen, dass Dokumente, die in Litauen oder Russland übersetzt und beglaubigt wurden, nicht immer von den deutschen Behörden anerkannt werden. Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig, um Komplikationen in Deutschland zu vermeiden.

 
Wir übersetzen und beglaubigen in den Sprachen Litauisch, Russisch und Englisch möglich. Wenn nötig, kümmern wir uns auch um Apostillen. Sprechen Sie uns dafür einfach an!